Nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang einzuhalten.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.